Da morgen im EU-Parlament eine wichtige Abstimmung zum EU Urheberrecht ansteht, habe ich versucht meine Sichtweise zu zwei Punkten deutlich zu machen:
Und zwar gehts um die Punkte „Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene“ und „Upload-Filter“.
Ich sah das als Möglichkeit Einfluss zu nehmen und habe daher Frau Kaufmann (zu finden auf dieser Liste) heute eine E-Mail geschrieben.
Falls ihr auch was tun möchtet, könnt übrigens dort anrufen, eine E-Mail schreiben oder diese Petition unterzeichnen.
Dies ist die E-Mail:
Betreff: Bitte stimmen Sie gegen Günther Oettingers Entwurf zur EU-Urheberrechtsreform
Text:
Sehr geehrte Frau Kaufmann,
ich halte die EU für eines der großartigsten Projekte, dass die moderne Zivilisation hervorgebracht hat. Ich würde mich freuen, wenn sie eine noch viel sichtbarere Rolle im Alltag der Menschen spielen würde. Gerne könnte sie die Bedeutung der beteiligten Nationalstaaten noch weiter relativieren und vor allem nationalen Egoismen entschlossener entgegentreten.
Aber leider passiert im Moment etwas, was mit meinen Vorstellungen der EU in Bezug auf Freiheits- und Bürgerrechte komplett unvereinbar ist.
Dabei geht es mir vor allem um zwei Punkte, die Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger in seiner Vorlage zur EU-Urheberrechtsreform anspricht:
- Das Leistungsschutzrecht (LSR) auf EU-Ebene
- „Upload-Filter“
Fangen wir bei Punkt 1 an:
Dieser Vorschlag basiert auf Vorgaben aus Spanien und Deutschland, wo solche Gesetze auf nationaler Ebene bereits wirksam sind. Und nicht funktionieren.
Das deutsche Gesetz ist vor allem vom Axel Springer Verlag mittels intensiver Lobby-Arbeit unter Verwendung teils dreister Lügen zustande gekommen. Schon damit ist es in meinen Augen schlicht undemokratisch.
Lobbyiert wurde damals, weil die Presseverlage unter dem Rückgang ihrer Werbeeinnahmen leiden. Hauptsächlich, weil unter anderem Google und Facebook durch die sehr treffgenaue Ausspielung der Anzeigen für die Werbenden deutlich attraktiver sind.
Daher hat vor allem der Axel Springer Verlag Einfluss genommen wo er konnte, um von verlinkenden Websites selbst für kleinste Auszüge, Links und Zitate Lizenzgebühren verlangen zu dürfen.
Dieses Gesetz ist schizophren: Die Verlage bekommen online in Deutschland vor allem durch Links von Googles Ergebnisseiten Besuche. Dadurch werden sie im Netz also erst sichtbar und können auf den eigenen Angeboten Werbung schalten, Geld einnehmen, ihre Inhalte verbreiten usw.
Und genau das ist der Vorwurf der Verlage: Google verdient angeblich Geld mit den Inhalten der Verlage, die sich Google angeblich zu eigen machen würde. Doch das ist nicht richtig (man könnte es auch als Lüge bezeichnen): Auf der Google-News Seite verdient Google kein Geld durch Werbung. Auf der normalen Suche schon, aber das sind Links mit kurzen Snippets, keine Inhalte. Die verbleiben dort, wo sie sind: Auf den Websites der Verlage.
Außerdem gab es schon immer die technische Möglichkeit Google einfach zu sagen „Hey, indiziere meine Inhalte nicht, die gehören mir und sollen auch nur auf meiner Seite sichtbar sein!“. Das haben sie aber nicht gemacht und haben stattdessen ihren Einfluss genutzt um ein Gesetz zu installieren, das ihnen ermöglicht von Google & Co Geld zu verlangen, dafür dass sie ihnen Besucher vermitteln und damit ihre Digitalexistenz erst ermöglichen. Völlig abstrus!
Was hat Google also gemacht? Als das Gesetz in Kraft trat, haben sie einfach die Links zu den Seiten ausgeknipst. Somit war Google aus der Lizenz-Nummer raus. Aber da bekamen die Verlage keine Besucher mehr. Die Reichweite brach ein, was ihnen auch wieder nicht recht war und sie erlaubten Google weiterhin kostenlos Links in der Suche und in Google News zu setzen. Es ist also ein zahnloser Tiger.
Angeblich ging es nur um Google & Co. Aber das stimmt nicht: Google hat innerhalb von 5 Jahren exakt 0 Euro an die Verlage ausgeschüttet. Stattdessen wurde von kleinen Start-Ups Geld eingetrieben.
Da die Einnahmen also recht spärlich ausfielen, hat sich die Verlagslobby den wenig digitalkompetenten Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger geschnappt und versucht nun dieses Konzept auf der EU-Ebene durchzusetzen.
Das ist in meinen Augen aber der falsche Ansatz: Streichen Sie bitte den Absatz 11 aus dem Entwurf und schlagen Sie stattdessen vor, das Geschäftsmodell von Google, Facebook, Amazon & Co zu hinterfragen, so wie es ja bei der DSGVO ja ansatzweise schon gut passiert.
Wird das Leistungsschutzrecht hingegen installiert, so ist in meinen Augen das großartige freie Netz in Gefahr, dass es erst ermöglicht hat so viele Menschen überhaupt erreichbar und die Welt zu einem demokratischeren, offeneren und transparenteren Ort zu machen. Verlinken und Teilen sind fundamentale Säulen des freien Internets. Die zu opfern bedeutet, dass es nur Verlierer gibt:
- Es gibt nicht mehr Einnahmen bei Verlagen.
- Es gibt weniger Meinungspluralität, weniger Diskurs, weniger Anteilnahme.
- Das Netz würde stärker als zuvor dominiert von den großen Playern, die es sich leisten können das LSR zu umgehen.
- Innovation wird behindert.
- Die Akzeptanz der EU und der demokratischen Grundregeln beim Zustandekommen von Gesetzen wird weiter leiden.
Bitte lassen Sie die Lernkurven aus Spanien und Deutschland mit in die Überlegungen einfließen.
Zu Punkt 2:
Sobald irgendjemand auf irgendeiner Seite im Netz etwas veröffentlicht (Also Kommentare, Videos, Musik, Texte, Fotos usw.) muss sichergestellt werden, dass sie/er keine Urheberrechte verletzt.
Die Idee ist erst mal technisch einleuchtend, bedeutet aber beim näheren Hinsehen, dass es Upload-Filter geben muss, die das automatisiert erledigen.
Im Klartext: Das wären Filter, die bestimmen was im Internet publiziert wird und was nicht. Eine solche Infrastruktur bedeutet einen massiven Eingriff auf die Meinungsfreiheit! Jeder Kommentar, jeder Upload würde durchleuchtet werden.
Wer soll das technisch stemmen? Der kleine Blogbetreiber oder doch eher milliardenschwere Internetgiganten, die am ehesten in der Lage wären technisch so etwas zu lösen – die müsste der kleine Blogbetreiber dann beauftragen zu filtern.
Das bedeutet aber auch wieder: Google filtert sämtliche Meinungen? Oder welche Instanz ist das dann? Wenn ich mir als Mensch, der einen Teil seines Lebens in der DDR verbracht hat, vorstelle, was die Stasi mit sowas gemacht hätte…
Wer stellt eigentlich fest, wer ein Urheberrecht besitzt? Wer garantiert mir, dass meine Urheberrechte in so einer Instanz gewahrt werden? Was ist mit Plattformen wie GitHub oder Cloud-Diensten? Kleiner Tipp: Fragen Sie doch mal YouTube User wie viel Spaß die mit YouTubes Versuch eines Upload-Filters haben.
Aber ganz egal wer da filtert, Artikel 13 des Entwurfes wäre ein schwerwiegender und massiver Eingriff in die Grundrechte der EU-Bürger. Auch hier sehe ich ähnlich schwerwiegende Konsequenzen wie oben:
- Weniger Meinungspluralität.
- Gefahr einer automatisierten Überwachung und Kontrolle von Nutzern.
- Negativste Auswirkungen auf die Informationsfreiheit.
- Hohes Missbrauchspotenzial.
Mit beiden Maßnahmen würde die EU Realitätsferne beweisen, die Rechte ihrer Bürger den Interessen von Lobbyverbänden opfern, Digital-Inkompetenz offenbaren, vorhandenes Innovationspotenzial beim wichtigsten Thema dieser Zeit, der Digitalisierung, nachhaltig pulverisieren.
Bitte stehen Sie dafür ein, dass die EU eine offene und lebendige Demokratie bleibt, in der die Bürgerrechte gestärkt werden und das denkbar schlechteste Negativbeispiel für Lobbyismus nicht dafür sorgt, dass die Akzeptanz der EU noch weiter leidet und Politikverdrossenheit oder die Wut auf politische Prozesse weiter zunehmen.
Gerade in dieser Zeit der nationalistisch-populistischen Irrwege sollten wir auf EU-Ebene zeigen wie es richtig geht!
Vielen Dank & viele Grüße,
Thomas Oswald